Die Übernahme einer Haftung gegenüber allen Gebietskörperschaften für Aufenthalts- und Rückführungskosten wurde in der Aufnahmevereinbarung gestrichen. Anstelle der Haftungserklärung muss jedoch künftig ein Einkommen nachgewiesen werden. Zum Einkommen zählt dabei natürlich nicht nur das Bruttoentgelt aus der Aufnahmevereinbarung (zB Dienstvertrag mit der BOKU), sondern es ist auch jedes andere Einkommen, z.B. aus Stipendien oder Drittmittelfinanzierungen, zu berücksichtigen.

Aufgrund des Wegfalls der Haftungserklärung hat der Antragsteller aber nunmehr Nachweise über ortsübliche Unterkunft, gesicherten Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz (sofern keine gesetzliche Pflichtversicherung bestehen wird oder besteht) zu erbringen.

Daher hat das BOKU Rektorat entschieden, dass ab sofort bei Bedarf Aufnahmevereinbarungen vom Rektorat unterzeichnet werden. Falls Sie einen Gast an Ihrem Institut erwarten, der einen Aufenthaltstitel „ForscherIn“ beantragen will und dafür eine Aufnahmevereinbarung benötigt, bitte wenden Sie sich daher ans ZIB zwecks Vorbereitung des Dokuments und Weiterleitung zur Unterschrift durch das Rektorat.


03.08.2015