Antragsberechtigt sind Post-Doktorand/innen aus allen außereuropäischen EZA-Ländern, die an einer Hochschule in einem Entwicklungsland forschen und/oder lehren und in ihrer bisherigen Laufbahn ein durch den Österreichischen Austauschdienst (OeAD-GmbH) administriertes Stipendium der Republik Österreich erhalten haben.

Einreichfrist: 1. Oktober 2014

Weitere Informationen: http://www.oead.at/willkommen_in_oesterreich/stipendien_foerderungen/internationale_kooperation_mobilitaet_stipendien/ernst_mach_nachbetreuungsstipendium_eza/


21.07.2014