Die Europäische Kommission gestattet der Schweiz die Verwendung des Bezugs zu Erasmus+ nicht.

Die schweizerischen (nationalen) Finanzmittel zur Unterstützung von Studierenden und Hochschulpersonal – sowie teilweise zur Unterstützung anderer Förderschienen – werden direkt den Schweizer Hochschulen zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet, dass finanzielle Aspekte des Aufenthalts direkt von den Einrichtungen abgewickelt werden. Die österreichische Nationalagentur übernimmt in diesem Bereich keine Aufgaben.

Praktika in der Schweiz werden nur sehr eingeschränkt gefördert werden können – nämlich nur dann, wenn die finanzielle Abwicklung der gerade beschriebenen Logik folgen kann. Das bedeutet, dass Praktika direkt an Schweizer Hochschulen möglich sind, aber auch an Universitätskliniken, Hochschullabors etc. Wenn Studierende diese Option in Betracht ziehen, erfolgt die organisatorische und finanzielle Abwicklung über die jeweilige Hochschule.


12.05.2014