Die wichtigsten Schritte, die im Laufe des Praktikums Aufenthaltes zu durchlaufen sind (von der Bewerbung bis zur Rückkehr) sind detailliert in Mobility Online aufgelistet. Jede*r Bewerber*in hat einen eigenen Workflow in Mobility Online, der durchlaufen wird.

Zusätzlich können vereinzelt weitere Schritte nötig sein, z.B. die Absolvierung des OLS-Sprach-Assessments. Darüber werden Sie gegebenfalls vor, während und am Ende Ihres Praktikums per E-Mail durch BOKU-International Relations per E-Mail informiert.

Erasmus+ Studierende haben Rechte und Pflichten, die in der Erasmus+ Studierendencharta festgehalten sind.

 

Wir wünschen viel Erfolg und Spaß beim Erasmus+ Aufenthalt!

     

Bewerbung & Nominierung

Bewerbungszeitraum

Bewerbungen sind ausschließlich online möglich!

  1. Bewerbungen für Praktikaförderungen im Studienjahr 2023/24 können ab Oktober 2023 eingereicht werden (für Praktikaufenthalte im Zeitraum November 2023-Oktober 2024).
  2. Bewerbungsfrist: innerhalb der aktuellen Online-Bewerbungsrunde bzw. spätestens 5 Wochen vor Beginn des Praktikums, auf Anfrage ggf. kurzfristiger möglich.
  • (bei Graduiertenpraktika: 2 Monate vor Studienabschluss, auf Anfrage auch kurzfristiger möglich)

Nominierungen für eine Erasmus+ Förderung sind erst nach dem Hochladen der vollständigen Bewerbungsdokumente möglich!

Versicherung

Eine Mobilität unter Erasmus+ beinhaltet keinen automatischen Versicherungsschutz. Dennoch ist dieser verpflichtend vorgesehen. Bitte sorgen Sie daher für ausreichenden internationalen Versicherungsschutz für die gesamte Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes (Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung; darüber hinaus wird für die Dauer des Auslandsaufenthalts der Abschluss einer Zusatzversicherung empfohlen). Genauere Informationen finden Sie unter ÖH-Versicherung bzw. bei Ihrer Sozialversicherung (Stichwort: European Health Insurance Card), siehe unten.

Unfall- und Haftpflichtversicherung

Unfall- und Haftpflichtversicherung besteht grundsätzlich durch die Bezahlung des ÖH-Beitrags. Dieser Versicherungsschutz besteht auch bei der Absolvierung von Auslandssemestern in Europa für Unfälle oder Schäden, die im Rahmen Ihres Studiums (am Standort der Praktikumsinstitution bzw. am Weg dorthin, gilt jedoch nicht in der Freizeit) entstehen.

Infos zu Polizzennummern, Versicherungssummen sowie Schadensmeldungen sind auf der folgenden Webseite der ÖH BOKU zu finden.

Eine Versicherungsbestätigung kann bei der ÖH beantragt werden. Schicken Sie dafür eine Email (Betreff: Bestätigung) mit Inskriptionsbestätigung an studierendenversicherung(at)oeh.ac.at und folgenden Daten: Vor- und Nachname, aktuelle Wohnanschrift, Matrikelnummer und Name der Bildungseinrichtung.

ACHTUNG: Die ÖH Versicherung ist nur gültig, solange Sie an der BOKU inskribiert sind und der ÖH Beitrag bezahlt wurde (NICHT für Graduiertenpraktika).

Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte/European Health Insurance Card (diese befindet sich auf der Rückseite der e-card) sind Sie in allen EU/EWR-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Schweiz und Serbien krankenversichert. Für Serbien ist zu beachten, dass Sie die EKVK dem für Ihren Aufenthaltsort in Betracht kommenden Sozialversicherungsträger vorlegen und in eine gültige Anspruchsbescheinigung umtauschen müssen. Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Karte vor Ihrem Auslandsaufenthalt und beachten Sie, dass alle Felder auf der Rückseite der e-card vollständig ausgefüllt sind. Wenn Sie keine gültige Krankenversicherungskarte besitzen, beantragen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Krankenversicherungsträger die Ausstellung einer „Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die EKVK“.

In der Türkei gilt die Europäische Krankenversicherungskarte nicht. Bitte informieren Sie sich daher beim Kundenservice der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), ob die Möglichkeit für eine Krankenversicherung aufgrund von bilateralen Abkommen besteht.

Bitte informieren Sie sich zusätzlich zu den angeführten Infos selbständig über einen geeigneten und ausreichenden internationalen Versicherungsschutz vor Ihrem Auslandsaufenthalt und kontaktieren Sie im Vorfeld Ihre Gastinstitution, ob spezielle Versicherung für den Aufenthalt dort empfohlen werden.

Weitere Informationen zum Thema Versicherung erhalten Sie auch bei der ÖH BOKU, bei Ihrer Sozialversicherung bzw. bei Ihrer Gastinstitution.

Hinweis: Wir empfehlen eine private Zusatzversicherung.

Beantragung des Erasmus+ Stipendiums & Grant Agreement To-Dos

Der Stipendienvertrag über Ihre Erasmus+ Förderung wird zwischen den Studierenden und BOKU-IR abgeschlossen. Dieser steht kurz vor der Abreise (ca. 2 Wochen davor) zur Verfügung.

Hierbei können neben den regulären Erasmus+ Fördersätzen auch noch Top-ups beantragt werden. Top-ups für benachteiligte Gruppen (Studierende mit Kind(ern), Studierende mit geringeren Chancen, Studierende mit Behinderung) bedürfen gewisser Nachweisen (siehe Datenbankabfrage) und betragen (aliquot) 250€ pro Monat. Dies muss bitte in der Datenbank angegeben und die automatische Übernahme ins Grant Agreement kontrolliert werden. Der Green-Travel-Zuschuss für emissionsärmeres Reisen (Bus, Bahn, Fahrgemeinschaft, Fahrrad,...) an die Gastuniversität bzw. wieder nach Hause muss ebenfalls schon zu Beginn beantragt werden. Falls dann zum Schluss z.B. doch das Flugzeug genommen wurde, wird dieser Zuschuss von 50€ von der zweiten Rate abgezogen.

Weitere ToDo's vor dem Aufenthalt

OLS - Online Language Support

Vor Antritt wird Studierenden vonseiten der EU ein Online Sprach-Assessment in der Arbeitssprache im Ausland (sofern nicht Muttersprachler*in) empfohlen. Den Link dazu erhalten Sie per E-mail. In weiterer Folge besteht auch die Möglichkeit einen gratis Online-Sprachkurs zu besuchen. Kurz vor Ende des Auslandsaufenthalts können Studierende optional ein weiteres Sprach-Assessment machen.

Studiengebühr während des Auslandsaufenthalts

Ordentlichen Studierenden, die an ein Erasmus+ Praktikum absolvieren, wird der Studienbeitrag erlassen, wenn das Praktikum während des Semesters stattfindet (Ausnahme: Graduiertenpraktika). Der ÖH-Beitrag ist dennoch zu zahlen.

Weitere Infos: Befreiung der Studiengebühr 

Während des Praktikums

Sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt frühzeitig abbrechen müssen, kann es u.U. sein, dass Sie Ihre gesamte Erasmus+ Förderung verlieren/zurückzahlen müssen. Bitte setzten Sie sich unbedingt VOR einem frühzeitigen Abbruch mit BOKU-IR in Kontakt und informieren sich über Ihre Optionen.

Bevor Sie wieder an die BOKU zurückkommen, brauchen Sie noch die Aufenthaltsbestätigung (Vorlage in Mobility Online) und müssen an einer Online Umfrage der EU (wird Ihnen per Email zugeschickt) ausfüllen.

Rückkehr an die BOKU

Um die restlichen ca. 30% des Erasmus+ Zuschusses/2. Rate zu erhalten (taggenaue Abrechnung) laden Sie bitte alle benötigten Abschlussdokumente in Mobility Online hoch.

Abschlussdokumente

  • Aufenthaltsbestätigung (Vorlage in Mobility Online, von Praktikumsinstitution unterschrieben)

  • EU-Survey (Link wird per Mail gesendet)

  • Traineeship Certificate (Vorlage in Mobility Online, von Praktikumsinstitution unterschrieben)

  • Erfahrungsbericht (Vorlage in Mobility Online)

  • ggfs. Green Travel Nachweis (Green-Travel Förderung muss bereits im Grant Agreement beantragt worden sein)

Sobald Sie wieder an der BOKU sind, geben Sie bitte eine Kopie Ihrer Aufenthaltsbestätigung innerhalb der Inskriptionsfrist in den Studienservices ab bzw. schicken diese per Mail an studienservices(at)boku.ac.at. Das Original scannen Sie und laden Sie in der Mobility Online Datenbank hoch. 

 

*Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Beschwerdemanagement

Einsprüche gegen Abläufe bezügl. Stipendienvergabe: Für Einsprüche ist eine Mail mit ausführlicher Begründung an BOKU-International Relations zu senden. Die Erasmus+ Outgoing Koordinator*innen behandeln diesen Einspruch ehestmöglich und replizieren mit einer individuellen Bewertung und – wenn zutreffend – alternativen Lösungsvorschlägen. Bitte beachten Sie, dass BOKU-International Relations nur Beschwerden, die Abläufe in unserem eigenen Aufgabenbereich betreffen, behandeln kann.