Falls nicht bereits erfolgt, wird Ihre BOKU-Ansprechperson den Kontakt zur Koordination an der Partneruniversität herstellen.

Vor Beginn der Mobilität muss das Programm (Teaching Mobility Agreement, Training Mobility Agreement) während der Mobilität festgelegt werden und die entsprechenden Unterschriften der Heimatuniversität sowie später der Gastinstitution eingeholt werden. Für Gastlehrende ist ein Minimum an 8 Unterrichtseinheiten pro Woche vorgesehen (8/5 Std. je zusätzlichem Tag). Die Vereinbarung über das Stipendium (Grant Award Agreement) wird bei Ihrer BOKU Ansprechperson unterzeichnet.

Ihre Checkliste für Personalmobilität finden Sie hier.

Datenschutzrechtliche Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie hier.

Für Incomings finden Sie hier Unterkunftsmöglichkeiten.

Visumsbeantragung

Sobald Sie Ihre Zulassungsbestätigung und das Einladungsschreiben der Partneruniversität per E-Mail/Post erhalten haben, müssen Sie sich für ein Visum bewerben. Bitte treten Sie hierzu in Kontakt mit der Koordination der Gastuniversität und konsultieren Sie die Botschaft/das Konsulat des Gastlandes. Infos finden Sie auch über das Österreichische Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres.

Da dieser Prozess länger dauern kann, ersuchen wir Sie, die Koordinator*innen regelmäßig über den neuesten Stand zu informieren.

Nach dem Aufenthalt

  • Boarding Pässe/Flugtickets für die taggenaue Abrechnung bei Ihrer BOKU-Ansprechperson abgeben
  • Aufenthaltsbestätigung im Original (Teaching: Vorlage, Training: Vorlage) an der Gastinstitution ausfüllen, abstempeln und unterschreiben lassen und bei Ihrer BOKU-Kontaktperson abgeben
  • Online Bericht für die EU/EU Online Survey - der Link wird vom Beneficiary Module per Email zugeschickt
  • Alle BOKU-Angestellten erstellen eine Dienstreiseabrechnung und übermitteln diese an BOKU-International Relations. BOKU-International Relations leitet diese nach Unterschrift an das Personalmanagement weiter. Bezüglich der Auszahlungsmodalitäten von EU-Pauschalen möchten wir auf die FAQ-Seite des Personalmanagements verweisen.
  • Zudem freuen wir uns über einen kurzen Bericht zu Ihrem Aufenthalt (gerne mit Fotos), den wir auf unseren Projektseiten auf der Erasmus+ Project Results Platform veröffentlichen dürfen.

Achtung: Die Mobilität muss innerhalb der Projektlaufzeit erfolgen (zumeist 1,5 Jahre).

Einspruchsmöglichkeit

Einspruchsprozess für Bewerber*innen, deren Erasmus+ Bewerbung nicht angenommen wurde

Bewerber*innen können sich innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Absage mit einem Einspruch bei ihren Erasmus+ Koordinator*innen melden, wenn sie glauben, dass ihre Bewerbung unrechtmäßig abgelehnt wurde.

In diesem Fall muss der*die Bewerber*in eine Mail mit ausführlicher Begründung an erasmus.mundus2(at)boku.ac.at senden. Die Erasmus+ Koordinator*innen behandeln diesen Einspruch ehestmöglich. Es ist zu beachten, dass Bewerbungen in der Regel nur abgelehnt werden, wenn Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden bzw. Dokumente unvollständig eingereicht wurden.