UPV BOKU
Universitätsprofessor/innenverband der BOKU - UPV
Die Aufgaben
Die Tätigkeit des Vereins UPV Universitätsprofessor/innenverbands verfolgt gemeinnützige Zwecke, ist nicht auf die Erzielung von Gewinn gerichtet und bezweckt die Förderung von Wissenschaft und Forschung und der Erschließung der Künste, insbesondere widmet er sich der Aufgabe der wissenschaftlichen Analyse der Organisation von Wissenschaft und Kunst in Forschung und Lehre. Der Verein dient als Berufsvereinigung der Wahrnehmung und Förderung der wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Mitglieder. Er fördert mit allen seinen Mitteln die Interessen von Forschung, der Erschließung der Künste und Lehre im akademischen Bereich.
Die zentralen Anliegen des Österreichische Universitätsprofessor/innenverbands an der Universität für Bodenkultur BOKU sind
- die Information und Diskussion über die Universität,
- die Information und Diskussion über das Dienstrecht betreffende Gesetzesentwürfe,
- die Vertretung und Diskussion auf gesamtösterreichischer Basis gegenüber dem Ministerium, der Gewerkschaft und dem österreichweiten Universitätsprofessor/innenverbands.
Monatlich finden jeweils montags vor den Senatssitzungen Treffen aller Professor/innen (§98 und §99 UG) und Departmentleiter/innen statt, der so genannte „Professorenclub“ (früher Professorenkurie). Neben allgemeinen Informationen aus dem UPV, dem Rektorat und dem Senat werden auch Beschlüsse zu folgenden Themen gefasst:
- Finden Sie hier Informationen zu den Voraussetzungen für ein Berufungsverfahren / Wege in die Professorenkurie
- Allgemeine Diskussionen zu div. Entwürfen sowie Änderungen in Richtlinien, der Geschäftsordnung oder der Satzung
- Die Entsendung von Mitgliedern in http://www.boku.ac.at/6858.htmlHabilitations- und Berufungskommissionen (Nominierung der Professor/innen)
Der Professorenclub wird derzeit von folgenden Kolleg/innen geleitet:
Univ.Prof. Dipl.Biol.Dr.rer.nat. Klaus HACKLÄNDER, Vorsitzender
Univ.Prof. Mag. Dr.rer.nat. Helga LICHTENEGGER, Stv. Vorsitzende
Univ.Prof. Dr.agr. Martin GIERUS, Stv. Vorsitzender
Die Sitzungen des Universitätsprofessor/innenverbands der BOKU
Die Sitzungen finden an den geplanten Terminen um jeweils 16.15 Uhr, vorauss. im Gregor-Mendelhaus, statt. Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte Mag. Christine THURNER.
Geplante Sitzungstermine für SS 2017 bis SS 2018:
24.04.2017
15.05.2017
12.06.2017
02.10.2017
30.11.2017
04.12.2017
08.01.2018
05.03.2018
09.04.2018
07.05.2018
04.06.2018
Hinweise zum Nominierungsvorschlag für Kommissionen
Beachten Sie bitte diese Checkliste zur Vorbereitung von Nominierungsvorschlägen.
Für Habilitationskommissionen gilt:
- Der Kandidat/die Kandidatin, das Habilitationsthema und der Nominierungsvorschlag wird vom zugeordneten Department vorgestellt.
- Die fachliche Qualifikation hat für die Nominierungen Priorität.
- Die Kommission wird üblicherweise mit drei Mitgliedern aus der Gruppe der Professor /innen (exkl. Departmentleiter/innen aus dem Mittelbau!) beschickt. Es werden mindestens zwei Ersatzmitglieder benannt. Zumindest ein Mitglied der Kommission muss extern sein, das erstgereihte Ersatzmitglied ist ebenfalls extern.
- Kommissionsmitglieder müssen ein aufrechtes Dienstverhältnis zu einer tertiären Bildungseinrichtung haben
- Der Mentor/die Mentorin des Kandidaten/der Kandidatin darf weder für die Kommission noch als Gutachter/in tätig werden.
- Es werden mindestens drei Gutachter/innen bestellt, darunter mindestens zwei externe.
- Gutachter/innen müssen habilitiert sein (bzw. äquivalent dazu sein) und dürfen pensioniert sein.
- Für die Kommission, für die Ersatzmitglieder und Gutachter/innen müssen jeweils mindestens eine Frau nominiert werden (Ausnahmen sind nachvollziehbar zu begründen)
- In der Kommission bzw. bei den Gutachtern sollte nie mehr als eine Person aus einem Institut kommen.
Für Berufungskommissionen und Habilitationskommissionen gilt gleichermaßen bzgl. Gutachter:
- Die Professur und der Nominierungsvorschlag wird vom zugeordneten Department vorgestellt.
- Die Kommission wird üblicherweise mit fünf Mitgliedern aus der Gruppe der Professor/innen (exkl. Departmentleiter/innen aus dem Mittelbau!) beschickt. Es werden mindestens zwei Ersatzmitglieder benannt. Zumindest zwei Mitglieder der Kommission müssen extern sein, das erstgereihte Ersatzmitglied ist ebenfalls extern.
- Kommissionsmitglieder müssen ein aufrechtes Dienstverhältnis zu einer tertiären Bildungseinrichtung haben.
- Der Inhaber/die Inhaberin der nachzubesetzenden Professur darf weder für die Kommission noch als Gutachter/in tätig werden.
- Es werden mindestens drei Gutachter/innen bestellt, darunter mindestens zwei externe.
- Gutachter/innen müssen habilitiert sein (bzw. äquivalent dazu sein) und dürfen pensioniert sein.
- Für die Kommission müssen zwei Frauen, für die Ersatzmitglieder und Gutachter/innen muss jeweils mindestens eine Frau nominiert werden (Ausnahmen sind nachvollziehbar zu begründen)
- In der Kommission bzw. bei den Gutachtern sollte nie mehr als eine Person aus einem Institut kommen.
Für Nominierungsvorschläge gilt gleichermaßen bzgl. Gutachter:
- Die Professor/innen im Senat entscheiden über die nominierten Gutachter. Die Diskussion im ProfClub dient der Vorinformation für die im Senat vertretenen Professor/innen.
Der Österreichische Universitätsprofessor/innenverband - Dachverband
Informationen zum österreichweiten UPV Universitätsprofessor/innenverband finden Sie auf www.upv.ac.at
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