Was ist der gewerkschaftliche Betriebsausschuss?

Der gewerkschaftliche Betriebsausschuss (GBA) ist nach den Statuten des ÖGB die unterste Organisationsebene der Gewerkschaften. Er entsendet die Delegierten in die nächsthöheren Organe (Landes- und Bundesvertretungen). Er ist auch Ansprechpartner für alle gewerkschaftsbezogenen Fragen auf Betriebs- bzw. Dienststellenebene.

Die Universitätsgewerkschaft

Für die gewerkschaftliche Organisation des Universitätspersonals ist die Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) zuständig, und zwar die Bundesvertretungen a) Bundesvertretung 13: Universitätsgewerkschaft - Wissenschaftliches und künstlerisches Personal b) Bundesvertretung 16: Universitätsgewerkschaft - Allgemeines Universitätspersonal Informationen zu den jeweiligen GBAs an der BOKU siehe Navigationsspalte links!

Beitritt zur Gewerkschaft

Seit der Ausgliederung der Universitäten mit privatrechtlichen Arbeitsverträgen ist die Gewerkschaft noch wichtiger geworden. So verhandelt sie mit dem Dachverband der Universitäten den Kollektivvertrag. Mitglieder erhalten Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis, ein Fall, der aufgrund der geringeren gesetzlichen Regelungsdichte und dem allgemein raueren Wind leider wahrscheinlicher geworden ist. Bitte unterstützen Sie die Gewerkschaft durch Ihre Mitgliedschaft! Informationen über den Beitritt zur Gewerkschaft finden Sie hier.

Beitragshöhe: 1% des Bruttomonatsbezug (höchstens 1% der DKl. V/2, das sind [2015] etwas mehr als 24 EUR pro Monat)