Im Rahmen des ERASMUS+ Programms besteht für wissenschaftliches Universitätspersonal (reguläres Dienstverhältnis oder aufrechter Lehrauftrag) die Möglichkeit, für Lehre an eine der europäischen Partneruniversitäten der BOKU zu gehen.

Voraussetzungen

Dauer:

  • Der Aufenthalt muss min. 2 Tage und kann max. 12 Tage umfassen (inkl. Reisezeit).

Ausmaß der Lehre:

  • Sie sind verpflichtet, mindestens 8 Unterrichtsstunden pro Woche (bzw. bei kürzerem Aufenthalt ebenfalls 8 Unterrichtsstunden) zu halten (LV, SE, Exkursion, Labor, ...).
  • Wenn Sie eine Teaching Mobilität mit einem Staff Training kombinieren möchten, müssen Sie mindestens 4 Unterrichtsstunden pro Woche (bzw. bei kürzerem Aufenthalt ebenfalls 4 Unterrichtsstunden) halten (LV, SE, Exkursion, Labor etc.)
  • Bei Aufenthalten von über einer Woche (7 Tagen) muss aliquot mehr unterrichtet werden.

BOKU Partner-Universitäten in:

  • allen EU-Ländern
    und
  • Island, Norwegen, Liechtenstein, Nordmazedonien, Türkei und Serbien

Die BOKU Partneruniversitäten in Europa finden Sie im Suchportal Mobility Online (s. Reiter "Partnerinstitutionen) und auf dieser Karte. Bitte wenden Sie sich jedenfalls an Nicolas Fries vorab, um zu klären ob eine Teaching Mobilität möglich ist.

Höhe des max. möglichen Förderzuschusses

Bitte berechnen Sie selbst, wie hoch der maximale Förderbetrag ist:

Max. Höhe des Förderzuschusses für die Förderperiode 2022/23

Seit der Programmgeneration 2021 ist es möglich, ein Top-Up für umweltfreundliches Reisen zu beziehen. Die Höhe richtet sich nach der zurückgelegten Entfernung und ist dem Dokument oben zu entnehmen. Als Nachweis dienen z.B. Zugtickets, die bei der Abrechnung nach Rückkehr eingereicht werden müssen.

Weitere Infos zum Erasmus+ Sonderzuschuss für Menschen mit Behinderung/chronischer Krankheit finden Sie am Factsheet Sonderzuschuss.

Es wird Ihnen der maximale Förderzuschuss der entsprechenden Förderperiode refundiert (Pauschale). Dieser wird im Grant Agreement eingefügt und setzt sich aus den maximalen Aufenthaltskosten pro Tag sowie dem Reisekostenzuschuss zusammen. Klären Sie unbedingt im Vorfeld mit BOKU-IR ab, wie hoch dieser Förderzuschuss ingesamt für Ihre geplante Mobilität sein wird.Sie haben keinen automatischen Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Bitte lesen Sie sich auch die Informationen zu Dienstreisen durch.

Original Boardingpässe (bzw. Zugtickets) sind unbedingt notwendig für eine Abrechnung! Um die finanziellen Mittel für diese Reisetätigkeiten planen zu können, bitte rechtzeitig mit Nicolas Fries in Kontakt zu treten. Auf Basis "first come, first served" werden die Mittel vergeben. Bitte wählen Sie eine europäische Partneruniversität bzw. wenden Sie sich an mich, um eine neue Partnerschaft zu unterzeichnen.

Vor dem Aufenthalt

Antragsdokumente:

  • Erasmus+ Vertrag (Grant Agreement) mit BOKU (Original per Hauspost oder per E-Mail)*
  • Mobility Agreement for Teaching mit Partneruni (Scan ausreichend)*
  • Dienstreiseauftrag für eine Auslandsdienstreise unterschrieben von dem*der Vorgesetzen*
    Die Erasmus-Dokumente zu Ihrer Mobilität (Grant Agreement, Mobility Agreement, Aufenthaltsbestätigung) erhalten Sie direkt von BOKU-IR nach Mailanfrage.

*vor Mobilitätsantritt bei BOKU-IR einzureichen!

  • A1-Bescheinigung (bitte vor Mobilitätsantritt direkt an das Personalmanagement schicken: dienstreisen@boku.ac.at)
    Weitere Informationen zur A1 Bescheinigung finden Sie hier.
    Wenn Sie Ihren Dienstreiseauftrag über BOKUflow einreichen, wird die A1-Bescheinigung automatisch an die DR-Abteilung weitergeleitet.
     
  • Aufenthaltsbestätigung bitte ausdrucken und ins Ausland mitnehmen, um es vor Ort unterschreiben und stempeln zu lassen.

Bitte beachten Sie die BOKU-Notfallplan-Checkliste vor Ihrem Auslandsaufenthalt und fordern Sie rechtzeitig die BOKU-Notfallkarte für Ihre Dienstreise an!

Datenschutzrechtliche Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie hier.

​​​​​​​Nach dem Aufenthalt

Bei BOKU-International Relations nach der Mobilität einzureichen:

  • Dienstreiserechnung (Dienstreiserechnung ODER bei Freistellung mit Bezügen: Formular "Reisekostenzuschuss") im Original bitte bei BOKU-International Relations abgeben (Die Formulare finden Sie hier unter "Dienstreisen")
  • Originalbelege (inkl. Boarding-Pässe/Zugtickets, Belege für Unterkunft, etc.) mit Dienstreiserechnung abgeben. Bezüglich der Auszahlungsmodalitäten von EU-Pauschalen möchten wir auf die FAQ-Seite des Personalmanagements verweisen.
  • Aufenthaltsbestätigung unterschrieben und gestempelt im Original
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  • Online Bericht für die EU / EU Online Survey - der Link wird nach Einreichung der vollständigen Unterlagen per Email zugeschickt. Wenn Sie eine Staff Mobilität absolviert haben, die mit den Bereichen Pädagogik u./od. Curriculum Design zu tun hat, bitten wir Sie eine entsprechende Angabe im EU Survey zu machen. Vielen Dank!

Info für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, hier ist die Unterstützung bei Mehrkosten möglich.

Kontakt

Nicolas Fries, M.A.
BOKU-International Relations
Peter-Jordan-Strasse 82a, 1190 Wien
Tel: +43 1 47654-32012
E-mail: nicolas.fries(at)boku.ac.at

*Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.