Studie bestätigt Mehrwert von Erasmus+ Personalmobilität

Die Academic Cooperation Association (ACA) führte gemeinsam mit dem OeAD und acht weiteren nationalen Erasmus+ Agenturen eine vergleichende Studie zur Erasmus+ Mobilität von Hochschulpersonal durch.

Die Studie basiert auf den Daten der Erasmus+ Teilnahmeberichte, die von allen mobilen Hochschulmitarbeiter*innen nach dem Auslandsaufenthalt ausgefüllt werden und umfasst den Zeitraum 2014 bis 2019. Sie stellt Trends in der Erasmus+ Personalmobilität dar und hat darüber hinaus den Versuch unternommen, mögliche Zusammenhänge zwischen Motivation, Wirkung, Anerkennung, Zufriedenheit und Internationalisierung bzw. institutioneller Strategie zu untersuchen.

Weitere Infos zur Studie

Erasmus+ Staff Training

Staff Trainigs können z.B. in Form von:

  • kurzen Mitarbeitsphasen
  • Job-Shadowing
  • Studienbesuchen
  • Workshop-Teilnahmen
  • Teilnahmen an International/Staff Weeks
    etc.

in allen EU-Ländern + Island, Norwegen, Nordmazedonien, Liechtenstein, Türkei und Serbien stattfinden.

Diese Mobilitäten können entweder individuell organisiert werden oder im Rahmen einer organisierten Erasmus+ Staff Week oder International Week stattfinden.

Weitere Infos zu Erasmus+ Staff Mobility und Antragsdokumente finden Sie hier.

Erasmus+ Lehrenden Mobilität

Erasmus+ Lehrenden Mobilität ausschließlich an europäischen BOKU-Partneruniversitäten (bestehendes Erasmus+ Agreement für Lehrendenmobilität ist Voraussetzung).

Mindestens 8 Unterrichtsstunden pro Woche (bzw. bei kürzerem Aufenthalt ebenfalls 8 Unterrichtsstunden) sind an der Partneruni zu halten (im Rahmen von LV, SE, Exkursion, Labor, ...)

Bei einer Kombination einer Teaching Mobilität mit einem Staff Training sind mindestens 4 Unterrichtsstunden pro Woche (bzw. bei kürzerem Aufenthalt ebenfalls 4 Unterrichtsstunden) zu halten.

Bei Aufenthalten von über einer Woche (7 Tagen) muss aliquot mehr unterrichtet werden.

Weitere Infos zu Erasmus+ Lehrenden Mobilität und Antragsdokumente finden Sie hier.

Weitere Informationen

Dauer

Der Aufenthalt muss min. 2 Tage und kann max. 12 Tage umfassen

Förderzuschuss

Bitte berechnen Sie selbst, wie hoch der maximale Förderbetrag ist. Den entsprechenden und aktuellen Förderbetrag finden Sie auf den jeweiligen Webseiten.

Klären Sie unbedingt auch mit BOKU-International Relations (BOKU-IR) ab, wie viele Mittel noch vorhanden sind bevor Sie Ihre Mobilität planen. Sie haben keinen automatischen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Bitte lesen Sie sich auch die Informationen zu Dienstreisen durch. Original Boardingpässe (bzw. Zugtickets) sind unbedingt notwendig für eine Abrechnung!

Um die finanziellen Mittel für diese Reisetätigkeiten planen zu können, bitte vor Antritt der Mobilität Nicolas Fries kontaktieren. Die Mittel werden auf Basis von "first come, first served" vergeben.

Informationen

Info für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, hier ist die Unterstützung bei Mehrkosten möglich.

Datenschutzrechtliche Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie hier.

Bitte lesen Sie die BOKU-Notfallplan-Checkliste vor Ihrer Abreise genau durch und beantragen Sie Ihre BOKU Notfallkarte für Ihre Dienstreise im Ausland.

Im Falle einer genehmigten Auslandsdienstreise beachten Sie bitte, dass die BOKU Reiseversicherung keine Coronafälle abdeckt und daher eine entsprechende Zusatzversicherung erforderlich ist.

Kontakt

Nicolas Fries, M.A.
BOKU-International Relations
Peter-Jordan-Strasse 82a
1190 Wien
Tel: +43 1 47654-32002
E-mail: nicolas.fries(at)boku.ac.at

Follow us on Facebook "BOKU Exchange" - Impressionen von "BOKU staff on tour" gibt immer wieder mal Einblicke in verschiedene Destinationen.

*Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.