Anforderungen für die Habilitation an der Universität für Bodenkultur Wien
Sehr geehrte Forscherinnen und Forscher!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Universität für Bodenkultur Wien ist bestrebt, die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf einem hohen Niveau zu gewährleisten. Dazu gehört auch eine gewisse Vergleichbarkeit der vorgelegten Leistungen von Habilitandinnen und Habilitanden, denen im Wissenschaftsbetrieb eine besonders große Bedeutung zukommt. Die vorliegende Richtlinie soll vor allem denjenigen, die die Habilitation anstreben, eine frühzeitige Orientierung sein, wenn es darum geht, diesen Qualifizierungsschritt zu planen.
Die Habilitation soll an der BOKU vor allem auch als Nachweis der Fähigkeit zur selbständigen Lehre und als Dokumentation der Forschungskapazität unserer Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler nach außen betrachtet werden, wodurch deren Chancen auf Berufungen an Universitäten des In- und Auslandes erhöht werden sollen.
Diese Anforderungen sind auch als Orientierungshilfe für die zu bestellenden Gutachterinnen und Gutachter und die Habilitationskommission gedacht, wobei diese rein formale Richtlinie deren inhaltliche Arbeit natürlich nicht ersetzt.
Die Richtlinie "Anforderungen an die Habilitation" stellt eine Beilage zur Verfahrensrichtlinie dar und wurde vom Senat im Einvernehmen mit dem Rektorat am 2. Juli 2009 beschlossen. Sie können die Richtlinie hier herunterladen:
Anforderungen für die Habilitation an der BOKU - in deutscher Sprache
Anforderungen für die Habilitation an der BOKU - in englischer Sprache
Anm.: Diese wird soeben übersetzt, liegt in Kürze vor!
Die Verfahrensregelungen für das Habilitationsverfahren wurden von Senat und Rektorat am 6. Juli 2009 neu beschlossen. Sie können die Richtlinie hier herunterladen.
Beste Grüße,
Martin Gerzabek
geschäftsführender Rektor
Vizerektor für Forschung
Weitere Informationen zur Habilitation (z.B. Journal-Listen) stehen BOKU-Studierenden und MitarbeiterInnen nach LogIn auf der BOKU-Homepage im Intranet zur Verfügung.
