Anforderungen für die Habilitation an der Universität für Bodenkultur Wien

Die Universität für Bodenkultur Wien ist bestrebt, die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf einem hohen Niveau zu gewährleisten. Dazu gehört auch eine gewisse Vergleichbarkeit der vorgelegten Leistungen von Habilitand*innen, denen im Wissenschaftsbetrieb eine besonders große Bedeutung zukommt. Die vorliegende Richtlinie soll vor allem denjenigen, die die Habilitation anstreben, eine frühzeitige Orientierung sein, wenn es darum geht, diesen Qualifizierungsschritt zu planen.

Die Habilitation soll an der BOKU vor allem auch als Nachweis der Fähigkeit zur selbständigen Lehre und als Dokumentation der Forschungskapazität unserer Nachwuchswissenschaftler*innen nach außen betrachtet werden, wodurch deren Chancen auf Berufungen an Universitäten des In- und Auslandes erhöht werden sollen.

Diese Anforderungen sind auch als Orientierungshilfe für die zu bestellenden Gutachter*innen und die Habilitationskommission gedacht, wobei diese rein formale Richtlinie deren inhaltliche Arbeit natürlich nicht ersetzt.

Die Richtlinie "Anforderungen an die Habilitation" stellt eine Beilage zur Verfahrensrichtlinie dar und wurde von Senat und Rektorat übereinstimmend beschlossen. Sie können die aktuelle Richtlinie in der Fassung vom 01.01.2017 hier herunterladen:

Anforderungen für die Habilitation an der BOKU - in deutscher Sprache

Die aktuell gültigen Verfahrensregelungen für das Habilitationsverfahren wurden vom Senat am 16. März 2016 und vom Rektorat am 22. März 2016 übereinstimmend beschlossen. Sie können die Richtlinie hier herunterladen.