GI-Dissertationspreis
Die Dissertation muss in der Informatik angesiedelt sein. Hierzu zählen nicht nur Arbeiten, die einen Fortschritt für die Informatik bedeuten, sondern auch Arbeiten aus den Anwendungen der Informatik in anderen Disziplinen und Arbeiten, die die Wechselwirkungen zwischen Informatik und Gesellschaft untersuchen. Vorschlagsberechtigt sind die wissenschaftlichen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich und in der Schweiz, die das Promotionsrecht in den oben genannten Bereichen haben. Jede dieser Hochschulen darf eine Dissertation für den Preis vorschlagen Einreichfrist: 15/02/10 Information: http://www.gi-ev.de/wir-ueber-uns/wettbewerbe/gi-dissertationspreis.html
11.11.2009