FWF-Newsletter "Universitäts-Kollektivvertrag und FWF" vom 01/10/09

"Der Kollektivvertrag der Universitäten sieht Pensionskassenzahlungen (im Ausmaß von 3% des Bruttogehalts) sowie Einstufungen und Vorrückungen nach bestimmten Anstellungs- und Vordienstzeiten vor. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind nicht beantragbar, sondern sind aus dem Globalbudget, das der Projektleitung zur Verfügung steht, zu finanzieren." Information: www.boku.ac.at/fwf-und-uni-kv.html


07.10.2009