Requested EU Contribution

Das Abkommen zur Beteiligung der Schweiz an Horizon 2020 sieht ab dem 010117 eine vollständige Assoziierung der Schweiz an Horizon 2020 vor, sofern die Schweiz bis zum 090217 das Protokoll zur Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien ratifiziert. Daher empfiehlt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) den Schweizer TeilnehmerInnen, ab sofort in allen Horizon 2020 Projektanträgen die Förderung direkt von der Europäischen Kommission zu beantragen. Das bedeutet, das Organisationen aus der Schweiz ihr Budget im Antrag als „Requested EU Contribution“ deklarieren sollen. Es wird zudem empfohlen, dass Konsortien zusätzlich zum Partner/zur Partnerin aus der Schweiz aus mindestens drei unabhängigen PartnerInnen, die aus mindestens drei verschiedenen EU Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten stammen, bestehen sollen. Sollte die Schweiz nicht assoziiert werden und im Konsortium lediglich drei Staaten inklusive Schweiz vertreten sein, wäre das Projekt ansonsten nicht annehmbar. Eine Projektkoordination von Forschenden aus der Schweiz ist nach wie vor möglich.
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10.10.2016