Procedere bei künftigen Vertragsregelungen zwischen BOKU und Umweltbundesamt

Für die Abwicklung von Konsortialverträgen wird - nach Absprache mit den HausjuristInnen - folgendes Prozedere vorgeschlagen: 1. Neue Kooperationen (alle Formen) zwischen BOKU und Umweltbundesamt bei der Koordinierungsstelle melden (Email an rosemarie.stangl(at)boku.ac.at). 2. Konsortialvertragsabwicklung über die HausjuristInnen: a. BOKU und U sind alleinige PartnerInnen: Bestehenden Standard-Draft von rosemarie.stangl(at)boku.ac.at anfordern. b. Größere Konsortien mit drei und mehr PartnerInnen: Die Vertragsgrundlage der jeweiligen Finanzierungsstelle ist individuell und projektspezifisch von allen KonsortialpartnerInnen zu prüfen. Die Änderungen im Korrekturmodus werden zwischen den HausjuristInnen der ProjektpartnerInnen weitergeleitet und letztlich vom Lead Partner konsolidiert. c. Umweltbundesamt ist Werkvertragnehmer der BOKU oder umgekehrt: Die HausjuristInnen arbeiten an Entwürfen zu Standard-Drafts, die künftig einheitlich verwendet werden können. 3. Bearbeitungszeit Legal Support / Forschung im BOKU Forschungsservice (FoS): Beträgt sechs Wochen – bitte entsprechend zeitlich einplanen! 4. Vertragsprüfungen/-änderungen an der BOKU für Forschungsvorhaben werden ausschließlich von Mag.a Tanja Valenta und Mag.a Anabela Bralo (beide Legal Support / Forschung im FoS) vorgenommen! Für Anfragen zu PartnerInnen und Partnerschaften mit dem Umweltbundesamt kontaktieren Sie bitte DIinDr.inRosemarie Stangl, Koordinatorin Strategische Kooperation BOKU-Umweltbundesamt, rosemarie.stangl(at)boku.ac.at


11.08.2014