Streichung der FWF-Sechsjahresklausel  //  arXiv                                                                

Streichung der FWF-Sechsjahresklausel Das Präsidium des Wissenschaftsfonds hat in seiner Sitzung vom 180913 entschieden, dass die so genannte FWF-Sechsjahresklausel mit sofortiger Wirkung nicht mehr angewandt wird. Bisher war die wissenschaftliche Mitarbeit in einem FWF-Projekt auf insgesamt sechs Jahre (unabhängig vom Beschäftigungsausmaß) beschränkt. Danach konnten WissenschafterInnen nur mehr als ProjektleiterInnen vom FWF finanziert werden. Zukünftig besteht die Möglichkeit, MitarbeiterInnen auch länger aus FWF-Projekten zu finanzieren. Der Wissenschaftsfonds weist ausdrücklich darauf hin, dass die Abschaffung der FWF-Sechsjahresklausel keinerlei Auswirkungen auf die Höchstbefristungsregelungen der Forschungsstätten in ihrer Rolle als Dienstgeber hat. Hinkünftig sind ausschließlich die Anstellungsregelungen der jeweiligen Forschungsstätte von Relevanz. Der FWF möchte mit diesem Schritt zur Vereinfachung administrativer Abläufe im Bereich der projektbezogenen Anstellung wissenschaftlicher MitarbeiterInnen beitragen. FWF unterstützt arXiv Als zweite Forschungsförderungsorganisation weltweit nach dem European Research Council (ERC) unterstützt der FWF ab 2014 das Repositorium arXiv mit einem jährlichen Beitrag von $ 3.000. Information


07.10.2013