ERLASS DES STUDIENBEITRAGES bzw. REFUNDIERUNG DES STUDIENBEITRAGES
- Der Studienbeitrag wird allen Studierenden, die an einem transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogramm (Erasmus/Sokrates, Ceepus, Joint Study, Stipendium für kurzfristige wissenschaftliche Arbeiten im Ausland, etc.) teilnehmen, erlassen!
- Der Studienbeitrag wird für das jeweilige Semester erlassen, in das der bestätigte Auslandsaufenthalt fällt (keine Mindestaufenthaltsdauer!)
- Davon ausgenommen sind Auslandsaufenthalte, die ausschließlich während der vorlesungsfreien Zeit (z.B. 1. Juli - 30. September) stattfinden.
Voraussetzung:
Der Antrag auf Erlass bzw. auf Erlass und Refundierung (bei bereits erfolgter Einzahlung) des Studienbeitrages muss innerhalb der Zulassungs- bzw. Nachfrist des jeweiligen Semesters in der Studienabteilung eingebracht werden!
Anträge, die nach der Nachfrist gestellt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden! (Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Erlass bzw. Refundierung des Studienbeitrages nur nach bereits erfolgter Zuerkennung eines Mobilitätsprogrammes durch das ZIB beantragt werden können.)
Beispiel 1
Auslandsaufenthalt (bestätigt) vom 1. September - 31. Oktober: der Studienbeitrag entfällt für das Wintersemester.
Beispiel 2
Auslandsaufenthalt (bestätigt) vom 1. Jänner - 30. April: Studienbeitrag entfällt für das Wintersemester (wenn das Ansuchen um Erlass des Studienbeitrages spätestens in der Nachfrist des Wintersemesters in der Evidenzstelle einlangt) und das Sommersemester.
Beispiel 3
Auslandsaufenthalt (bestätigt) vom 1. Juni - 30. September: Studienbeitrag entfällt für das Sommersemester (wenn das Ansuchen um Erlass des Studienbeitrages spätestens in der Nachfrist des Sommersemesters in der Evidenzstelle einlangt -> achten Sie bei Stipendien für kurfristige wissenschaftliche Arbeiten auf einen frühzeitigen Einreichtermin!)
To do:
- Formular "Erlass des Studienbeitrages" und (bei bereits bezahlter Studiengebühr) formloses Schreiben zur "Refundierung des Studienbeitrags" zusammen mit dem Zuerkennungsbrief vom ZIB zur Evidenzstelle bringen.
- Den neuen Erlagschein (nur mehr mit ÖH Beitrag) innerhalb der Zulassungsfrist einzahlen, damit Sie für das Semester zugelassen sind!
Für weitere Infos:
Zentrum für Internationale Beziehungen
Peter Jordan Strasse 82a, 1190 Wien
Tel. (+43-1) 47654-2600
e-mail: zib(at)mail.boku.ac.at
Sprechstunden: Mo-Fr 10-12 Uhr, Mi 14-16 Uhr
