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Universität für
Bodenkultur Wien

Gregor Mendel Straße 33
A-1180 Wien, Österreich
Tel. (+43 1) 47654- 0
Kontakt

Entlehnung

  • Die Entlehnung von Werken aus den Beständen der Universitätsbibliothek ist kostenlos.
  • Gebühren werden nur bei Nichteinhaltung der Entlehnfristen fällig.

Entlehnberechtigung

  • die Entlehnberechtigung erhalten Sie in der Entlehnstelle
  • entlehnberechtigt sind alle Personen über 18 Jahre mit gültigem BenutzerInnenausweis.
  • der BenutzerInnenausweis gilt in allen Abteilungen der Universitätsbibliothek, die über eine EDV-gestützte Entlehnung verfügen
  • für die Ausstellung eines BenutzerInnenausweises benötigen,
    • Universitätsangehörige der BOKU: das Stammdatenblatt für Universitätsangehörige (pdf-Format)  (doc-format)
    • Studierende der BOKU: den Studentenausweis und das Stammdatenblatt für BenutzerInnen (pdf-Format)  (doc-format)
    • sonstige BenutzerInnen mit Wohnsitz in Österreich: einen amtlichen Lichtbildausweis, Meldezettel und das Stammdatenblatt für BenutzerInnen (pdf-Format)  (doc-format)
  • sonstige Bestimmungen
    • Personen unter 18 Jahren benötigen zusätzlich eine Zustimmungs- und Haftungserklärung des/der Erziehungsberechtigten.
    • Ausländische Staatsbürger aus Nicht-EU-Ländern, die nicht an einer österreichischen Universität studieren, müssen zusätzlich eine Kaution von € 220,- hinterlegen, die sie nach Rückgabe aller entlehnten Bücher zurückerhalten.

Stammdatenblatt

Mit Ihrer Unterschrift am Stammdatenblatt erkennen Sie die Betriebs- und Benützungsordnung der Universitätsbibliothek Bodenkultur, in der jeweils geltenden Fassung, an.

Änderung der Anschrift und/oder der Umstände, auf denen die Entlehnberechtigung beruht sowie der Verlust des BenutzerInnenausweises sind in Ihrem eigenen Interesse der Bibliothek umgehend bekanntzugeben!

Bei Verlust oder Diebstahl des BenutzerInnenausweises melden Sie sich bitte umgehend in der Entlehnstelle. Von uns wird dann sofort Ihr Entlehnkonto gesperrt und so eine mißbräuchliche Verwendung verhindert. Eine allfällige mißbräuchliche Verwendung des Ausweises vor der Sperre des Kontos und deren Folgen liegen ausschließlich in Ihrer Verantwortlichkeit. 

 

Entlehnmodalitäten

Anzahl

  • In der Hauptbibliothek können Sie bis zu 15 Bücher gleichzeitig entlehnt haben
  • in den Fach- und Institutsbibliotheken gelten u. U. andere Bestimmungen. Erfragen Sie diese bitte in der jeweiligen Abteilung
  • für DiplomandInnen und DissertantInnen kann die Anzahl auf Antrag erhöht werden. 

Entlehnbare Werke

  • Der Großteil der Bestände der Universitätsbibliothek ist entlehnbar. Diese Werke haben im Online-Katalog den Status "Entlehnbar". Entsprechende Werke sind in den Freihandbereichen mit einem grünen Etikett und in den Lehrbuchsammlungen mit einem blauen Etikett kenntlich gemacht
  • Nicht entlehnbare Werke:
    Diese Werke haben im Online-Katalog den Status "Nicht entlehnbar". Entsprechende Werke in den Freihandbereichen sind mit einem roten Etikett kenntlich gemacht. Es handelt sich dabei um:
    • Allgemeine und fachliche Nachschlagewerke
    • Gebundene und ungebundene Zeitschriftenjahrgänge
    • Werke, die älter sind als 100 Jahre
    • Besonders wertvolle Werke
    • Normen und Patentschriften
    • Großformatige Bücher
    • Loseblattausgaben
    • sonstige als "nicht entlehnbar" gekennzeichnte Werke

Entlehnfristen / Verlängerungen

  • Die Entlehnfrist für entlehnbare Werke beträgt 30 Tage
  • eine Verlängerung der Entlehnfrist ist nur dann möglich, wenn das Werk nicht vorgemerkt ist und Sie die Verlängerung vor Ablauf der Entlehnfrist durchführen (maximale Entlehndauer pro Werk 120 Tage)
  • die Verlängerung der Werke ist ausschließlich über das Entlehnkonto im OPAC möglich
  • Bitte beachten Sie, dass die Überziehung der Entlehnfrist auch nur bei einem der von Ihnen entlehnten Werke eine systembedingte Sperre Ihres Entlehnkontos nach sich zieht, und dass auch das Verlängern anderer von Ihnen entlehnter Werke dann nicht mehr möglich ist
  • nicht entlehnbare Werke könnnen nur in den Räumen der Bibliothek benutzt werden

Vormerkungen

  • Sie können sich auf entlehnte Werke im OPAC der Universitätsbibliothek vormerken
  • bei Werken der Lehrbuchsammlung erfolgt die Vormerkung auf den Titel, d. h. Sie erhalten entsprechend der Warteliste das nächste zurückgegebene Exemplar. Wenn das von Ihnen vorgemerkte Werk zurückgestellt wird, werden Sie schriftlich per Post oder per E-Mail verständigt. Das Werk wird für Sie auf die Dauer von zehn Öffnungstagen reserviert. Sollten Sie das Werk nicht mehr benötigen, teilen Sie uns dies bitte mit, damit wir es anderen InteressentInnen sofort wieder zur Verfügung stellen können. 

Erinnerungen

  • Um Ihnen gebührenpflichtige Mahnungen zu ersparen, senden wir Ihnen - sofern Sie uns Ihre E-Mail-Adresse bekanntgegeben haben - bis zu 4 Tage vor Fälligkeit eines Werkes ein Erinnerungsschreiben per E-Mail.
  • Bei den Erinnerungen handelt es sich um eine freiwillige Serviceleistung der Bibliothek.
  • Eine nicht erfolgte Zustellung dieser Emails entbindet Sie allerdings nicht von der Verpflichtung, entstandene Mahngebühren zu bezahlen.
  • Prüfen Sie daher unbedingt, ob die in Ihrem Entlehnkonto eingetragene E-Mail-Adresse richtig ist, und lesen Sie regelmäßig Ihre Mails!
  • Täglich kommen mehrere unzustellbare Mails zurück, da sich die Adresse geändert hat oder falsch eingetragen wurde, weil die Mailbox überfüllt ist oder auch wegen technischer Probleme des Mailservers des Providers etc.

Rückgabe

  • Bitte geben Sie entlehnte Werke in der Entlehnabteilung zurück
  • außerhalb unserer Öffnungszeiten können Sie Bücher auch in den roten Rückgabe-Kasten links vom Haupteingang werfen. Die Bücher werden am nächsten Öffnungstag zurückgebucht. Bei verspäteter Rückgabe werden Gebühren fällig
  • Bücher können auch per Post (eingeschrieben!) an die Bibliothek retourniert werden, und zwar an folgende
    • Adresse: UB Bodenkultur Wien - Peter Jordan-Straße 82 - A-1190 Wien

Mahnungen

  • Bei Nichteinhaltung der Rückstellungspflicht wird von der Universitätsbibliothek unter Hinweis auf die abgelaufene Entlehnfrist die Rückstellung der entlehnten Werke schriftlich eingefordert. Bei Nichtbeachtung wird die Mahnung im Abstand von sieben Tagen bis zu zweimal wiederholt. Die erste und zweite Mahnung kann per E-Mail erfolgen. Die dritte Mahnung ergeht jedenfalls eingeschrieben auf dem Postweg. Sollte auch die dritte Mahnung erfolglos bleiben, behält sich die Universitätsbibliothek vor, geeignete Schritte einzuleiten.

Gebühren

Bei verspäteter Rückgabe werden folgende Gebühren fällig:

    Die Mahngebühren betragen
  • für die 1. Mahnung  = € 1,65
  • für die 2. Mahnung  = € 3,30
  • für die 3. Mahnung  = € 4,95
  • außerdem ist ab der Überschreitung der Entlehnfrist pro Werk und Öffnungstag eine Verzugsgebühr von € 0,15 zu entrichten.


Entlastungsstempel

Für den Abschluss des Studiums benötigen BOKU-Studierende die Bestätigung der Universitätsbibliothek, dass keine offenen Gebühren auf dem Bibliotheks-Account vorhanden sind.
Diese Bestätigung erfolgt in Form des so genannten Entlastungsstempels, welcher nach Vorlage des Studierendenausweises auf das letztgültige Studienbuchblatt  von der Entlehnabteilung aufgedruckt wird.
Hinweis: Die Entlehnung von Büchern ist auch nach der Abholung des Entlastungsstempels noch möglich!

Ersatzpflicht

Falls Ihnen ein entlehntes Werk, auf welche Art auch immer, abhanden kommt, sind Sie verpflichtet  das Werk in gleicher bzw. neuerer Auflage zu beschaffen oder bei vergriffenen Werken einen entsprechenden finanziellen Ersatz zu leisten. Um Ihnen Unannehmlichkeiten (Mahnungen, Verzugsbegühren etc.) zu ersparen, ersuchen wir Sie, sich diesem Fall umgehend mit der Entlehnabteilung in Verbindung zu setzen.

 

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