WAS IST ECTS?
Die Europäische Union fördert die Hochschulkooperation, um Studierenden und Hochschulen eine qualitativ bessere Bildung zu ermöglichen. Eine zentrale Komponente dieser Hochschulkooperation ist die Studentenmobilität. Das Erasmus-Programm hat gezeigt, dass ein Auslandsstudium eine besonders wertvolle Erfahrung sein kann. Ein solcher Aufenthalt ist nicht nur die beste Art, andere Länder, Ideen, Sprachen und Kulturen kennenzulernen, sondern erweist sich zunehmend als Schlüsselfaktor für den akademischen und beruflichen Erfolg.
Die Anerkennung von Studienleistungen und Diplomen ist eine Voraussetzung für die Schaffung eines europäischen Bildungsraums, in dem sich Studierende und Lehrende frei bewegen können. In diesem Sinne wurde das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) entwickelt.
ECTS soll mehr Transparenz schaffen, Brücken zwischen den Hochschulen schlagen und den Studierenden ein größeres und interessanteres Studienangebot ermöglichen. Mit Hilfe der für das ECTS-System gemeinsam vereinbarten Bewertungsmittel (Anrechnungspunkte und Noten) können die Hochschulen die im Ausland erbrachten Studienleistungen wesentlich leichter anerkennen. Darüber hinaus ermöglicht das ECTS-System ein besseres Verständnis der nationalen Bewertungsmethoden. Die Anwendung des ECTS-Systems beruht auf drei Prinzipien: Information (über Studiengänge und Studienleistungen), gegenseitiges Einvernehmen (zwischen den Partnerhochschulen und dem/der Studierenden) und die Anwendung der ECTS-Anrechnungspunkte (für das absolvierte Studienpensum).
DIE HAUPTMERKMALE VON ECTS
Umgesetzt werden diese Prinzipien durch drei ECTS-Schlüsseldokumente: das Informationspaket, das Bewerbungsformular für Studierende/das Studienabkommen und die Abschrift der Studiendaten. Vor allem aber tragen die Studierenden, Hochschullehrer und Hochschulen, die Auslandserfahrungen zu einem festen Bestandteil des Bildungsprozesses machen wollen, zur erfolgreichen Umsetzung von ECTS bei. Inhalt, Aufbau und Gleichwertigkeit der Studiengänge werden in keiner Weise durch ECTS bestimmt. Hier handelt es sich um Qualitätsaspekte, die die Hochschulen bei den Vorbereitungen für bi- oder multilaterale Kooperationsvereinbarungen selbst klären müssen. Mit ECTS verfügen diese Akteure über ein Mittel, das mehr Transparenz schaffen und die akademische Anerkennung erleichtern kann.
Die volle akademische Anerkennung ist für die Studentenmobilität im Rahmen des Erasmus- und Sokrates-Programms eine conditio sine qua non. Volle akademische Anerkennung bedeutet, dass das Auslandsstudium (einschließlich Prüfungen und anderer Formen der Leistungsmessung) einen vergleichbaren Abschnitt des Studiums an der Heimathochschule ersetzt (einschließlich Prüfungen und anderer Formen der Bewertung), auch wenn der Aufbau des jeweils vereinbarten Studienprogramms andere inhaltliche Aspekte abdeckt.
Die Verwendung von ECTS ist freiwillig und beruht auf dem gegenseitigen Vertrauen in bezug auf die akademischen Leistungen an den Partnerhochschulen. Jede Hochschule wählt ihre Partner selbst aus.
TRANSPARENZ
Durch folgende Mittel kann ECTS mehr Transparenz ermöglichen:
ECTS-Anrechnungspunkte sind numerische Werte, die jeder Lehrveranstaltung zugeordnet werden, um das für den Kurs erforderliche Arbeitspensum des/der Studierenden zu beschreiben. Die Anrechnungspunkte spiegeln somit den quantitativen Arbeitsanteil wider, der für jede Veranstaltung im Verhältnis zum geforderten Studienpensum für den erfolgreichen Abschluss eines gesamten akademischen Jahres an der Hochschule aufgewendet werden muss (d.h. Vorlesungen, praktische Arbeiten, Seminare, Tutorien, Exkursionen, Eigenstudium in der Bibliothek und zu Hause, Prüfungen und andere Formen der Leistungsbewertung). ECTS berücksichtigt somit das gesamte Studienpensum und nicht nur den lehrergebundenen Unterricht. Im Rahmen von ECTS werden für das Studienpensum eines vollen akademischen Jahres 60 Anrechnungspunkte, für ein Semester 30 und für ein Trimester 20 Anrechnungspunkte zugrunde gelegt.
Im ECTS-Informationspaket erfahren die Studierenden und Hochschullehrer alles über die Hochschulen, Fakultäten/Fachbereiche, über Organisation und Aufbau der Studiengänge und die Lehrveranstaltungen.
Im ECTS-Studienabkommen sind das im Ausland zu absolvierende Studienprogramm sowie die bei erfolgreichem Abschluss zu vergebenden Anrechnungspunkte festgelegt. Der/die Studierende verpflichtet sich, das Auslandsstudium als festen Bestandteil seines/ihres Studiums zu absolvieren. Die Heimathochschule garantiert die volle akademische Anerkennung der im Ausland erlangten Anrechnungspunkte, und die Gasthochschule gewährleistet, dass die geplanten Lehrveranstaltungen vorbehaltlich des Studienplans angeboten werden.
In der ECTS-Abschrift der Studiendaten sind die Leistungen der Studierenden in leicht verständlicher und umfassender Form aufgeführt, so dass eine Übertragung zu einer anderen Hochschule problemlos erfolgen kann.
Grundsätzlich steht allen Gaststudierenden das gesamte Lehrangebot offen. Die ECTS-Anrechnungspunkte stellen sicher, dass das für den Auslandsaufenthalt vorgesehene Studienprogramm in Bezug auf das zu leistende Pensum angemessen ist; beispielsweise müsste ein Student, der sich für ein volles Studienjahr ein Studienprogramm mit insgesamt 120 ECTS-Anrechnungspunkten zusammenstellt, doppelt so viel arbeiten wie der durchschnittliche einheimische Kommilitone an der Gasthochschule, und ein Student, dessen Studienprogramm für das gesamte Studienjahr 30 ECTS-Anrechnungspunkte umfasst, würde erheblich weniger arbeiten als der durchschnittliche einheimische Student an der Gasthochschule. In diesem Fall entspräche das Pensum eher dem Arbeitspensum eines Teilzeitstudiums.
Die Zuteilung der ECTS-Punkte zu Lehrveranstaltungen der BOKU kann im Lehrveranstaltungsinformationssystem BLIS gefunden werden:
http://blis.ud.boku.ac.at/index.html
ECTS-Guides (in Englisch - in progress)
