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Hinweise für die Beantragung eines Fahrtkostenzuschusses
Niederösterreichische Pendlerhilfe
die Niederösterreichische Pendlerhilfe unterstützt Personen, die mindestens 25 km zur Arbeit pendeln.
Voraussetzungen:
- Nur für unselbstständig Erwerbstätige mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Der Arbeitsplatz muss in Österreich liegen
- Das monatliche Gesamtfamilieneinkommen (brutto) darf folgende Höchstgrenzen nicht übersteigen:
Alleinstehende: 1.950,- EUR
Alleinerziehende mit 1 Kind: 2.920,- EUR
Ehepaare/Lebensgefährten: 3.520,- EUR
für jedes Kind zusätzlich: 600,- EUR
Höhe (pro einfacher Fahrtstrecke und für 12 Monate; Lehrlinge erhalten bereits ab 3km Arbeitsweg einen Zuschuss):
ab 25 km 450,- EUR
ab 50 km: 720,- EUR
ab 80 km: 820,- EUR
ab 130 km: 1.020,- EUR
ab 200 km: 1.220,- EUR
Antragstellung:
Beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung.
Für das Arbeitsjahr 2010 bis spätestens 31.12.2011
Weitere Informationen unter: www.noel.av.at
Quellen (2011): www.noel.av.at und NÖAAB
