Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal an der BOKU Wien
Workers Council for Academic Staff
Kontakt
| Vorsitzender: Dr. Peter Cepuder |
| Sekretariat Bakk. Eva-Maria Friedrich Tel. u. Fax: +43 (0)1 - 47 654 - 12 23 |
Öffnungszeiten des Sekretariats:
Montag bis Freitag, jeweils 9:00 bis 12:00 Uhr
Aufgaben des Betriebsrats
Die Interessensvertretung für das wissenschaftliche Personal nimmt seit der Konstituierung am 20.12.2005 der Betriebsrat wahr. Für die beamteten KollegInnen übt er auch die Funktion des Dienststellenausschusses für die UniversitätslehrerInnen aus.
Siehe UG 2002, § 135: Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universität.
Die Aufgaben des Betriebsrates sind im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) festgelegt. Laut § 38 ArbVG haben die Organe der Arbeitnehmerschaft, deren wichtigstes der Betriebsrat ist „die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb zu wahrnehmen und zu fördern.“
Die Aufgaben des Dienststellenausschusses sind im Personalvertretungsgesetz (PVG) festgelegt. Generell hat die Personalvertretung wie es im § 2 des PVG heißt, „ die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgabe dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden."
Daneben gibt es eine Reihe definierter Mitwirkungsrechte, u.a. bei Kündigungen, Betriebsänderungen, etc.
Lesen Sie hier auch die Geschäftsordnung des Betriebsrates für das wissenschaftliche Personal.

