Strategie
- Strategie zur Internationalisierung der BOKU - Englischer Text
- Strategie zur Internationalisierung der BOKU - Deutscher Text (3. Fassung)
- Strategie zur Internationalisierung der BOKU -(Version 2010/11)
- Geographische Schwerpunktsetzung der Strategie zur Internationalisierung
ANHÄNGE:
Inhaltsverzeichnis der Anhänge:
I. Richtlinien für Universitätskooperationsabkommen
a) Übersicht über die verschiedenen Arten von Kooperationsabkommen
<dl><dd>1. Memorandum of Understanding </dd><dd>2. Kooperationsvereinbarung auf Fachbereichsebene </dd><dd>3. Gesamtuniversitäre Kooperationen (= Universitätspartnerschaften) </dd><dd></dd></dl>
b) Richtlinien für den Abschluss künftiger Kooperationsabkommen
<dl><dd>1. Memoranda of Understanding </dd><dd>2. Fachbereichspartnerschaft </dd><dd>3. Gesamtuniversitäre Partnerschaft </dd></dl>
II. Konkrete Umsetzung dieser Richtlinien
III. Richtlinien für die Vergabe der universitären Auslandsmittel
IV. Schlussbemerkung zur Strategie zur Internationalisierung der BOKU
I) Richtlinien für Universitätskooperationsabkommen
a) Übersicht über die verschiedenen Arten von Kooperationsabkommen:
1) MEMORANDUM OF UNDERSTANDING: (MoU)
Beschreibung: lose Absichtserklärung der beiden Institutionen, in denen der Wille bekundet wird, in Zukunft zusammenarbeiten zu wollen Als Untergruppe dieser MoUs können Vereinbarungen angesehen werden, die lediglich abgeschlossen wurden, um gemeinsame Forschungsprojekte in einem gewissen Fachbereich durchführen zu können. Auch hier stehen seitens der Universität keinerlei Mittel zur Verfügung. Es soll durch den Vertrag nur signalisiert werden, dass die Universität an der Mitarbeit des betreffenden Instituts am internationalen Forschungsprojekt interessiert ist
Aktivitäten: praktisch keine
(bzw. stark individuell abhängig, kann sich ändern)
Finanzielle Unterstützung seitens der Universität: keine (solange keine konkreten Aktivitäten geplant werden)
Perspektiven für die Zukunft: alle MoUs können jederzeit aktiviert werden, sei es durch Vereinbarung eines regelmäßigen Studierenden- oder Gastvortragenden-Austausches, sei es durch gemeinsame Forschungsprojekte. Dies muss in einem konkreten Arbeitsprogramm, das von den FachkoordinatorInnen der beiden Universitäten unterzeichnet wird, genau definiert werden.
2) KOOPERATIONSVEREINBARUNGEN AUF FACHBEREICHSEBENE:
Beschreibung: : innerhalb einer bestimmten Fachrichtung gibt es konkrete Kontakte zwischen WissenschaftlerInnen, die zu gemeinsamen Aktivitäten in Lehre oder Forschung ausgebaut werden sollen; durch das Abkommen werden diese Aktivitäten wesentlich erleichtert bzw. gefördert; diese Vereinbarungen werden an der BOKU vom zuständigen Vertreter (von der zuständigen Vertreterin) des Fachbereichs abgeschlossen und vom Rektor gegengezeichnet
Aktivitäten: KoordinatorInnen erstellen auf beiden Seiten ein jährliches Arbeitsprogramm, das konkrete Maßnahmen vorsieht. Diese KoordinatorInnen sind auch für die Abwicklung - in Kooperation mit dem ZIB - zuständig, es gibt Berichtspflicht
Leistungen der Universität: finanzielle Zuschüsse für Kontaktbesuche u.ä.
Perspektiven für die Zukunft: diese Art von Abkommen sollte sowohl im Hinblick auf die Intensivierung von Vortragendenaustausch als auch auf die Mitarbeit an gemeinsamen Forschungsprojekten verstärkt und (falls möglich) zu gesamtuniversitären Kooperationen ausgebaut werden, wobei interdisziplinäre Ansätze zu berücksichtigen sind. Zumindest innerhalb des Fachgebiets sind verschiedene Bereiche zu involvieren, bevor es zu einer schriftlichen Vereinbarung kommt. Interdisziplinäre, vernetzte Projektplanungen können dann seitens der Universität prioritär behandelt werden.
3) GESAMTUNIVERSITÄRE KOOPERATIONEN:
Beschreibung: zumindest in 2 Studienprogrammen gibt es (idealerweise auch Departmentübergreifend) Kontakte mit der Partneruniversität. Ziel der Zusammenarbeit soll entweder ein organisierter Studierenden- bzw. WissenschafterInnenaustausch oder die gemeinsame Entwicklung von Lehr- oder Weiterbildungsprogrammen sein.
In den meisten Fällen wird es sich um Kooperationen mit Institutionen außerhalb Europas handeln. Es gibt eine(n) Hauptkoordinator(in) sowie ggf. eine(n) Koordinator(in) für jede involvierte Studienrichtung; es wird jährlich ein Arbeitsplan erstellt, und am Ende des Jahres besteht Berichtspflicht
Leistungen der Universität: ein gewisser Prozentsatz der Partnerschaftsmittel steht für Kooperationsaktivitäten zur Verfügung
Vorteile: Energien werden in gewissen Bereichen gebündelt, regelmäßige gemeinsame Projekte führen zu starkem Vernetzungsgrad, der wirkliche Synergien mit sich bringt; Joint-Study Programme ermöglichen es Studierenden, auch außerhalb von Europa problemlos Studienaufenthalte zu absolvieren
Perspektiven für die Zukunft:diese Art von Abkommen lässt sich vornehmlich im Bereich der Lehre und Weiterbildung ausbauen; im Zusammenhang mit dem Aufbau von weiteren Joint-Study-Programmen sollte es auch sukzessive zur Entwicklung von gemeinsamen Lehrplanteilen/ Modulen kommen, um letztendlich Studierenden tatsächlich ein Studium zu ermöglichen, das aus in- und ausländischen Teilen zusammengesetzt ist und zu einem doppelten Abschluss führt, wie z.B. das Masterprogramm mit der Lincoln Universität Neuseeland.
b) Richtlinien für den Abschluss künftiger Kooperationsabkommen:
Universitätskooperationsabkommen zwischen der BOKU und ausländischen Universitäten können abgeschlossen werden, wenn folgende Kriterien gegeben sind:
1) Memoranda of Understanding:
- schriftliche Interessensbekundung von beiden Seiten, in Zukunft enger zusammenarbeiten zu wollen
- Erklärung des deutlichen Mehrwertes, der sich durch den Abschluß des Abkommens ergibt
- Kompatibilität mit der Strategie zur Internationalisierung der BOKU (insbesondere mit den geografischen Schwerpunktsetzungen)
Grundsätzlich sollte der Abschluß von neuen MoU äußerst restriktiv gehandhabt werden !
2) Fachbereichspartnerschaft:
folgende zusätzliche Kriterien zu 1) sind zu beachten:
- Nennung der involvierten Departments, Fachbereiche
- Nennung eines Koordinators auf beiden Seiten
- Festlegung eines Arbeitsprogrammes inkl. Kostenschätzung
3) Gesamtuniversitäre Partnerschaft:
folgende zusätzliche Kriterien zu 1 + 2) sind zu beachten:
- Festlegung eines Hauptkoordinators / einer Hauptkoordinatorin
- bei Joint-Study: Festlegung der Austauschkontingente sowie der Fachbereiche
- bei gemeinsamen Projekten: Vorlage eines Arbeitsplanes
- gewünschte finanzielle Dotierung seitens der Universität
II. Konkrete Umsetzung dieser Richtlinien:
Im Regelfall melden entweder BOKU-WissenschaftlerInnen oder ausländische Institutionen konkrete Vertragswünsche ans ZIB. Das ZIB prüft dann
- bereits bestehende Abkommen / Forschungsprojekte mit der ausländischen Institution
- das Vorliegen der Kriterien für den Abschluss künftiger Kooperationsabkommen (je nach gewünschter Kategorie 1 - 3)
Bei Erfüllen aller Kriterien (bzw. in den Fällen in denen ein bereits bestehendes Kooperationsabkommen aufgrund einer zeitlichen Befristung zur Verlängerung ansteht)
- kontaktiert das ZIB ggf. weitere BOKU-WissenschafterInnen die ebenfalls in die Kooperation eingebunden werden könnten und
- informiert informiert das Rektorat +das Internationale Gremium über das Vorliegen eines begründeten Antrags auf ein Partnerschaftsabkommen
- tritt in Vertragsverhandlungen mit der Partnerinstitution (auf Basis der Standard-Vertragstexte des ZIB). Bei Bedarf werden in diese Vertragsverhandlungen die Rechtsabteilung der BOKU sowie des Forschungsservices sowie andere BOKU-Angehörige (Studiendekanat, Fachstudienkommissionen, Senatsstudienkommission…) eingebunden.
Nach Abschluss der Vertragsverhandlungen legt das ZIB den Vertrag dem Rektor vor und leitet die Originale zur Unterschrift an die Partneruniversität weiter.
In der darauffolgenden Sitzung des Internationalen Gremiums werden die Mitglieder des IG über abgeschlossene neue Verträge informiert. Weiters werden die Partnerschaftsabkommen auf der ZIB-Website aufgelistet und über ähnliche Medien (e-Newsletter, .ev. BOKU-Insight sowie allfällige relevante Publikationen zB des ÖAD) bekanntgemacht.
Alle bestehenden Universitätskooperationsabkommen werden jährlich evaluiert in Hinblick auf
- Einhaltung des geplanten Arbeitsprogramms
- Laufzeit
Bei Nicht-Einhaltung des Arbeitsprogramms werden die zuständigen BOKU-FachkoordinatorInnen kontaktiert und der Grund für die Abweichungen eruiert. Im Falle einer kontinuierlichen Nicht-Einhaltung des Arbeitsprogramms ist die Kündigung des Kooperationsabkommens denkbar. Rechtzeitig vor Ende der Laufzeit werden bei gut funktionierenden Partnerschaften die notwendigen Maßnahmen zur Verlängerung des Vertrages gesetzt.
In einigen Ausnahmefällen äußern Studierende der BOKU oder von ausländischen Institutionen den Wunsch nach Partnerschaftsabkommen. In diesen Situationen wird dann genauestens geprüft, ob bereits Kontakte zu dieser Hochschuleinrichtung bestehen und ob sich BOKU-Angehörige als FachkoordinatorInnen zur Verfügung stellen. Das weitere Prozedere erfolgt dann wie oben beschrieben.
III) RICHTLINIEN FÜR DIE VERGABE DER UNIVERSITÄREN AUSLANDSMITTEL
Einleitung:
Die zur Zeit vom Zentrum für internationale Beziehungen verwalteten "Mittel zur Förderung der Auslandsbeziehungen der österreichischen Universitäten" ("Internationale Mittel") umfassen folgende Töpfe:
- Allgemeine Mittel zur Förderung der Auslandsbeziehungen der Universitäten
- Mittel zur Anbahnung und Durchführung von Lehr-und Weiterbildungs- bzw. Forschungsaktivitäten im Zusammenhang mit universitären Partnerschaftsabkommen
- Stipendien für Auslandsstudienaufenthalte im Rahmen von universitären Austausch-programmen (Joint-Study Programme)
- Stipendien zur Durchführung von kurzfristigen wissenschaftlichen Arbeiten im Ausland sowie zum Besuch von fachspezifischen Kursen im Ausland
Während die Ansätze 3) und 4) ausschließlich für ordentliche Studierende und Graduierte mit EU- bzw. EWR- Staatsbürgerschaft, die an der Universität für Bodenkultur zugelassen sind, verwendet werden (Diplomanden und Dissertanten) [4) darüberhinaus auch für Universitätsangehörige im Habilitationsstadium], stehen die Töpfe 1) und 2) UniversitätslehrerInnen (mit Dienstverhältnis zur Universität) zur Verfügung und werden nach folgenden Kriterien vergeben:
Ad 1) Allgemeine Mittel zur Förderung der Auslandsbeziehungen der Universitäten:
- Anbahnung von Forschungskooperationen
- Anbahnung von gemeinsamen Lehrprogrammen (Lehrendenaustausch sollte initiiert werden)
- Aufbau bzw. Intensivierung von Joint-Study Programmen (Kennenlernen und Vergleich der Studienpläne, Einbau von ausländischen LV in BOKU-Studienpläne, bzw. umgekehrt; pro Fachbereich einer Fachstudienkommission sollte 1 Person für ein solches Programm zuständig sein ("Fachkoordinator/in"))
- Teilnahme an internationalen Veranstaltungen (z.B. in Vertretung des Rektors)
- Einladung von GastwissenschafterInnen zu Vorträgen (soweit es nicht aus dem Gastvortragenden-Topf bestritten werden kann)
Ad 2) Mittel zur Anbahnung und Durchführung von Partnerschaftsabkommen:
- Aushandlung eines Kooperationsabkommens
- Anbahnung von fachlicher Zusammenarbeit nach Abschluss des Partnerschaftsabkommens (für Disziplinen, die vorher noch keinen Kontakt mit Partneruni hatten)
- max 1 Besuch pro Fachdisziplin!
- Gastvorlesungen an Partneruniversität
- Einladungen von GastwissenschafterInnen
- Aufbau von gemeinsamen Studien- und Forschungsprogrammen
- Teilnahme an wichtigen Veranstaltungen der Partneruniversität
Hinsichtlich der Höhe der Förderung gelten folgende Richtsätze:
- für BOKU-Wissenschafter, die einen Auslandsaufenthalt durchführen wollen:
Ersatz der Reisekosten (billigstmöglicher Tarif!) sowie Zuschuss zu Aufenthaltskosten
maximale Gesamtförderung <table border="1" width="50%"><tbody><tr><td>für Aufenthalte in Europa:</td><td>900 Euro</td></tr><tr><td>für Aufenthalte außerhalb Europas: </td><td>1.500 Euro </td></tr></tbody></table> - für eingeladene ausländische Gastwissenschafter: <table border="1" width="50%"><tbody><tr><td>bis zu 1 Woche </td><td>von 70 Euro (Tagessatz)</td></tr><tr><td>bis zu 1 Monat </td><td>max. 1.500 Euro </td></tr><tr><td>für mehrmonatige Aufenthalte</td><td>max. 2.000 Euro </td></tr></tbody></table>
Insbesondere soll auf 3 Regelungen hingewiesen werden, die für die Vergabe dieser Förderungen entscheidend sind:
- Teilnahmen an Kongressen, Symposien und Kursen im Ausland können nicht aus diesen beiden Töpfen bestritten werden, sondern sollten aus dem Reisebudget des Instituts getragen werden
- Jeder Aufenthalt an einer ausländischen Universität bzw. Forschungseinrichtung, welcher durch universitäre Mittel gefördert wird, sollte auch eindeutig positive "Folgeerscheinungen" für die BOKU haben, d.h. für Studierende sollten etwa Möglichkeiten für die Durchführung von Diplomarbeiten, Dissertationen bzw. eines Sommerpraktikums eröffnet werden, Kooperationsanbahnungen von Forschungsprojekten sollten in absehbarer Zeit tatsächlich zu einer Forschungskooperation führen; wechselseitige Gastvorträge sollten innerhalb eines Jahres nach dem Erstkontakt einplanbar sein; gemeinsame Lehr- bzw. Weiterbildungsprogramme (Kurzkurse, gemeinsame Module, Aufbau von internationalen Lehrgängen etc.) sollten ebenfalls innerhalb ca. eines Jahres im konkreten Entstehungsstadium sein
- Gastvorlesungen an EU-Universitäten sind nach Möglichkeit aus dem LLL-ERASMUS- Budget für Lehrendenmobilität zu finanzieren.
Abwicklung:
Die Antragstellung erfolgt über das ZIB und wird zur Begutachtung und Entscheidung dem Rektor übermittelt. Bei positiver Begutachtung wird dem Internationalen Gremium in der nächstfolgenden Sitzung eine Liste aller bewilligten Aktivitäten vorgelegt.
Nach Durchführung der betreffenden Auslandsaktivität ist dem ZIB ein Bericht vorzulegen. Um größtmögliche Effizienz bei der Vergabe der Internationalen Mittel zu gewährleisten, soll vom ZIB einmal pro Jahr ein Follow-up sämtlicher im Jahr zuvor durch universitäre Mittel geförderten Auslandsaktivitäten von BOKU-WissenschafterInnen durchgeführt werden. Das Resultat dieser Erhebung soll als Grundlage für die weitere Vergabepraxis dienen.
IV) SCHLUSSBEMERKUNG ZUR STRATEGIE ZUR INTERNATIONALISIERUNG DER BOKU
Die bisher erläuterten Möglichkeiten machen deutlich, dass eine "Internationalisierungsstrategie" nicht (nur) eine externe oder abgehobene Angelegenheit ist, sondern gesamt-universitär aufgegriffen werden muss, will/soll sie auch nach außen das BOKU-Image verbessern helfen. Das Schlagwort "Internationalisation at Home" verdeutlicht diesen Aspekt der gesamtuniversitären Dimension: durch Einladung von GastprofessorInnen, Abhaltung von internationalen Lehrveranstaltungen (Intensivprogrammen, Videokonferenz-Seminaren, Lehrveranstaltungen mit Beteiligung von Gaststudierenden), aber auch durch Kontakte mit ausländischen Lehrenden und Studierenden im Verwaltungsbereich entsteht eine internationale Atmosphäre, die sowohl BOKU-intern als auch nach außen wirkt und den Ruf der BOKU als "internationale Vorreiterinstitution" festigt.
Last Update: März 2009, Internationales Gremium / ZIB ZIB
