Aufgaben des Betriebsrates
Der Betriebsrat….Was ist das? Und wofür brauchen wir das überhaupt?
Die Definition per Gesetz lautet, dass der Betriebsrat „die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Belegschaft“ zu vertreten hat. Dies ist ein breit gefächertes Feld, einerseits vertreten wir gemeinsame Interessen aller Allgemeinen Bediensteten an der BOKU, andererseits sind wir auch für Anliegen einzelner ArbeitnehmerInnen da. Oft sind wir die ersten AnsprechpartnerInnen für arbeitsrechtliche Fragen, aber auch in Mobbing- und Konfliktlösung. Bei diversen Umstrukturierungsmaßnahmen, sei es in Ihrem persönlichen Arbeitsbereich oder die ganze Universität betreffend schauen wir sehr genau auf die Auswirkungen auf die ArbeitnehmerInnenschaft, beharren auf Mitwirkung und Mitsprache. Auch ArbeitnehmerInnenschutz, Arbeitsabläufe, Verträge, Versetzungen, Kommunikation und Information sind weitere Themenfelder, die wir mit Ihnen und für Sie bearbeiten.
Wir wollen dieses Amt „leben“ und gerne für Sie da sein! Sie sind unser/e Partner/in – wir helfen gerne, wo es uns möglich ist und umgekehrt sind wir auch sehr dankbar über Informationen und Hinweise, die Sie uns mitteilen. Der Ursprung aller Themen ist ein und derselbe: wenn wir miteinander reden, können wir gemeinsam bewegen - im Kleinen und im Großen!
Wir alle sind ein Teil dieser Universität, verbringen viel Zeit an unseren Arbeitsplätzen und letztlich teilen wir alle den Wunsch, dass genau diese Zeit eine sinnbringende und erfüllende ist, wo Arbeitsabläufe gemäß unseren Fähigkeiten, Raum für Entwicklung, Motivation und Freude an der Arbeit in wertschätzendem Umgang umgesetzt wird. Dies bleibt solange eine Utopie, solange wir nichts dafür tun. Erhalten wir Gutes und Schaffen wir besseres, wo es noch nicht so gut läuft – das ist unser Ziel, dafür treten wir ein!
Auf der Homepage der Arbeiterkammer findet sich eine sehr gute Zusammenfassung der Aufgabengebiete des Betriebsrates:
- Zitat Anfang -
"Aufgaben des Betriebsrates
Die rechtlichen Grundlagen der Betriebsratstätigkeit sind im Arbeitsverfassungsgesetz geregelt. Über den Betriebsrat haben die ArbeitnehmerInnen Mitwirkungsrechte bei der Gestaltung der sie unmittelbar berührenden betrieblichen Ordnung.
Der Betriebsrat ist gleichsam der "Sachwalter" der Solidarinteressen der Arbeitnehmer. Zu diesen Solidarinteressen zählt aber auch der Schutz des einzelnen Arbeitnehmers, der durch die Entscheidung des Arbeitgebers benachteiligt wurde.
Für den Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer eine Pflichtaufgabe. In seiner Tätigkeit sind dem Betriebsrat gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer im Betrieb besondere Verhaltenspflichten auferlegt. So sind etwa die Mitglieder des Betriebsrats zur Verschwiegenheit über persönliche Verhältnisse der Arbeitnehmer verpflichtet.
Neben der Vertretungsfunktion für die Belegschaft als Ganzes oder den einzelnen Arbeitnehmer hat der Betriebsrat auch eine Informations-, Steuerungs- und Kommunikationsfunktion im Betrieb. Er ist – vereinfacht gesagt – das Bindeglied zwischen der Belegschaft und der Betriebsführung.“
- Zitat Ende -
